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Weiterhin klares Moraldefizit

Banken haben den Fiskus um Milliarden betrogen, weil sie die Kapitalertragssteuer zurückforderten, ohne dass sie entrichtet worden war. Dazu wurden komplizierte Transaktionsgebilde konstruiert. Zur Rechtfertigung wurde angegeben, dass eine „Gesetzeslücke bestand“. Sie wurde zwar geschlossen, aber die Banken können nicht abstreiten, dass sie wussten, dass die Konstruktionen den Fiskus schädigten und sie in betrügerischer Absicht handelten. Das wiegt um so schlimmer, als sogar staatseigene Banken auch daran beteiligt waren. Damit deklassierten sie weiter den Bankenstand in der Kriminalität. Es besteht nämlich im Strafrecht keine Gesetzeslücke im Tatbestand des Betrugs. Die Banken wussten, dass Steuerbetrug vorlag. Basta.